Spielerschutz bei Glücksspielen vs Datenschutz 2

Spielerschutz bei Glücksspielen vs Datenschutz Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Das Ziel der Studie… Continue reading Spielerschutz bei Glücksspielen vs Datenschutz 2